Problembeschreibung/Begründung:
In dem Gebäude in der „Klostergasse“ in Kerzenheim-Rosenthal wurde ein Weinlokal / Cafe´ betrieben. Die Nutzung wurde vor einigen Jahren aufgegeben. Die seitdem ungenutzte Fläche im Erdgeschoss soll in eine Wohnung umgewandelt werden. Der ehem. Gastraum wurde durch eine Ständerwand in einen Wohnbereich und einen Schlafbereich aufgeteilt. An der Fassade werden keine Änderungen vorgenommen. Stellplätze sind aus der vorhergehenden Nutzung in ausreichender Anzahl vorhanden.
Gegen die beantragte Nutzungsänderung bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Gegen die beantragte Nutzungsänderung des ehemaligen Weinlokals / Cafe´ in Wohnraum bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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