Betreff
Bauleitplanung;
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Flurstraße"
Berichtigung Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0683/FB 2/2023
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Gemeinderat Ramsen hatte in seiner Ratssitzung am 28.03.2022 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für das geplante Baugebiet „Flurstraße“ gefasst. Der Bereich umfasste eine Fläche von 13.427 m². Dieser Beschluss wird aufgehoben, da eine Teilfläche der an das Baugebiet grenzenden Straßenparzelle vergessen wurde in den Aufstellungsbeschluss mit aufzunehmen. Es handelt es sich um eine ca. 430 m² große Teilfläche aus der Wegesparzelle Fl.Nr. 728/1. Der Planbereich des Baugebietes „Flurstraße“ umfasst somit eine Fläche von insgesamt ca. 13.857 m². Er ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Ein Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf ist ebenfalls der Anlage beigefügt. Mit der Neufassung des Aufstellungsbeschlusses wird sichergestellt, dass keine formellen Verfahrensfehler vorliegen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ramsen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3, 740/5 und teilweise 728/1 den Bebauungsplan „Flurstraße“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ aufzustellen. Der Beschluss vom 28.03.2022 für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Flurstraße“ wird aufgehoben.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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