Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Flurstraße"
Berichtigung Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Problembeschreibung/Begründung:
Der Gemeinderat Ramsen hatte in seiner Ratssitzung am 28.03.2022 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für das geplante Baugebiet „Flurstraße“ gefasst. Der Bereich umfasste eine Fläche von 13.427 m². Dieser Beschluss wird aufgehoben, da eine Teilfläche der an das Baugebiet grenzenden Straßenparzelle vergessen wurde in den Aufstellungsbeschluss mit aufzunehmen. Es handelt es sich um eine ca. 430 m² große Teilfläche aus der Wegesparzelle Fl.Nr. 728/1. Der Planbereich des Baugebietes „Flurstraße“ umfasst somit eine Fläche von insgesamt ca. 13.857 m². Er ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Ein Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf ist ebenfalls der Anlage beigefügt. Mit der Neufassung des Aufstellungsbeschlusses wird sichergestellt, dass keine formellen Verfahrensfehler vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ramsen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3, 740/5 und teilweise 728/1 den Bebauungsplan „Flurstraße“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ aufzustellen. Der Beschluss vom 28.03.2022 für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Flurstraße“ wird aufgehoben.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
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Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
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Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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