Betreff
Bauangelegenheiten - Neubau eines Einfamilienhauses in der Mühlstraße
Vorlage
0611/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück in der Mühlstraße den Neubau eines Einfamilienhauses. Die bestehende Garage samt Carport soll erhalten bleiben, womit die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

Geplant ist ein erhöhter Bau auf einem 1,4 m hohen Sockel, mit zwei Vollgeschossen (s. beigefügte Unterlagen), wie auch in der umliegenden Bebauung bereits vorhanden.

Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Zu beurteilen ist also, ob sich das geplante Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Bauvorhaben ein, auch die Höhe der bereits vorhandenen Umgebungsbebauung wird nicht überschritten.

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.


Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses wird erteilt.


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

Verbandgemeindeverwaltung

Eisenberg (Pfalz), den 01.12.22

                                                                                                                                 

 

 

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(Hutzenlaub)                                                                                                                  (Sattler)

Sachbearbeiter                                                                                                              Leiterin Fachbereich 1

 

 

 

 

 

 

(Görg)

Leiter Fachbereich 2

 

Gesehen:

 

 

___________________________

 

(Ruster)

Ortsbürgermeister

 

 

 

 

(Wohnsiedler)

1.Beigeordneter