Problembeschreibung/Begründung:
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück in der Mühlstraße den Neubau eines Einfamilienhauses. Die bestehende Garage samt Carport soll erhalten bleiben, womit die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.
Geplant ist ein erhöhter Bau auf einem 1,4 m hohen Sockel, mit zwei Vollgeschossen (s. beigefügte Unterlagen), wie auch in der umliegenden Bebauung bereits vorhanden.
Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Zu beurteilen ist also, ob sich das geplante Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Bauvorhaben ein, auch die Höhe der bereits vorhandenen Umgebungsbebauung wird nicht überschritten.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
EUR |
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EUR |
EUR |
EUR |
Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 01.12.22
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(Hutzenlaub) (Sattler)
Sachbearbeiter Leiterin Fachbereich 1
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(Görg) Leiter
Fachbereich 2 Gesehen: ___________________________ |
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(Ruster) Ortsbürgermeister |
(Wohnsiedler)
1.Beigeordneter