Problembeschreibung/Begründung:
Die bestehende Lagerhalle auf dem Grundstück in der Römerstraße soll künftig als KFZ-Werkstatt genutzt werden. Aus diesem Grund wurde ein entsprechender Bauantrag auf Nutzungsänderung gestellt. Am Gebäude sind keine baulichen Änderungen vorgesehen.
Siehe hierzu die beigefügten Unterlagen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „I-Park-Süd“. Für dieses Grundstück ist im BPlan eine gewerbliche Nutzung vorgesehen.
Gegen die Nutzungsänderung bestehen aus Sicht der Verwaltung keine bauplanungs-rechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann deshalb erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
EUR |
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EUR |
EUR |
EUR |
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Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 21.11.22
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(Hutzenlaub) (Sattler)
Sachbearbeiter Leiterin Fachbereich 1
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(Görg) Leiter
Fachbereich 2 Gesehen: ___________________________ |
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(Funck) Stadtbürgermeister |
(Wohnsiedler)
1.Beigeordneter