Betreff
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten in der Gustav-Heinemann-Straße;
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Sockelhöhe
Vorlage
0577/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bauherr plant ein Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten in der Gustav-Heinemann-Straße und vier Stellplätzen zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Im Brüb`l Teil B und C“. Es wird eine Befreiung von der festgesetzten Sockelhöhe von 0,50 m beantragt. Der Befreiungsantrag ist der Anlage beigefügt. Die Sockelhöhe soll um 0,75 m überschritten werden auf insgesamt 1,25 m wegen der Hanglage des Grundstückes. Die zulässige Traufhöhe wird eingehalten. Eine Befreiung zur Überschreitung der Sockelhöhe wurde bisher im Baugebiet noch nicht erteilt. Das Bauvorhaben ist in den beiliegenden Plänen dargestellt. Ansonsten werden die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen zu erteilen und dem Befreiungsantrag zuzustimmen, da die zulässige Traufhöhe eingehalten wird.  

 


Beschlussvorschlag:

Gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten in der Gustav-Heinemann-Straße bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung zur Überschreitung der Sockelhöhe um 0,75 m wird zugestimmt.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR