Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Sockelhöhe
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bauherr plant ein Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten in der Gustav-Heinemann-Straße und vier Stellplätzen zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Im Brüb`l Teil B und C“. Es wird eine Befreiung von der festgesetzten Sockelhöhe von 0,50 m beantragt. Der Befreiungsantrag ist der Anlage beigefügt. Die Sockelhöhe soll um 0,75 m überschritten werden auf insgesamt 1,25 m wegen der Hanglage des Grundstückes. Die zulässige Traufhöhe wird eingehalten. Eine Befreiung zur Überschreitung der Sockelhöhe wurde bisher im Baugebiet noch nicht erteilt. Das Bauvorhaben ist in den beiliegenden Plänen dargestellt. Ansonsten werden die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen zu erteilen und dem Befreiungsantrag zuzustimmen, da die zulässige Traufhöhe eingehalten wird.
Beschlussvorschlag:
Gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten in der Gustav-Heinemann-Straße bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung zur Überschreitung der Sockelhöhe um 0,75 m wird zugestimmt.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
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Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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