Bauantrag zur Erweiterung/zum Anbau an ein Einfamilienhaus Am Gänsberg;
Befreiung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans "Gänsberg 2. Änderung" wegen Überschreitung der Baugrenze
Problembeschreibung/Begründung:
Am Gänsberg soll ein bestehendes Einfamilienhaus erweitert werden. Bei dem Anbau handelt es sich um einen 2-geschossigen Anbau mit den Maßen 3,50 m x 7,23 m. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Gänsberg 2. Änderung“. Der Anbau soll komplett mit einer PV-Anlage eingedeckt werden. Zusätzlich soll ein 1 m breiter Balkon im 1. Stock über die komplette Frontseite des Wohngebäudes errichtet werden, der sich außerhalb der Baugrenze befindet. Gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO dürfen Gebäude und Gebäudeteile eine Baugrenze nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann ausnahmsweise zugelassen werden. Aus Sicht der Verwaltung kann der Überschreitung der Baugrenze in diesem Fall zugestimmt werden. Es sind keine Beeinträchtigungen von öffentlichen Belangen oder nachbarschaftlichen Interessen zu erwarten. Die sonstigen Bauvorschriften werden eingehalten. Ein Auszug der Planung sowie der Befreiungsantrag sind der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen die geplante Erweiterung des Einfamilienhauses Am Gänsberg bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit einem Balkon wird zugestimmt.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
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Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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