Problembeschreibung/Begründung:
Im Jahr 2016 wurde der Erweiterungsbau der Werkstatt in der Römerstraße genehmigt. Allerdings wurde die Fassade nicht wie beantragt gestaltet. Auf der Westseite der Werkstatt wurden Fenster eingebaut und auf der Ostseite ein Sektionaltor. Das Grundstück befindet sich im Gewerbegebiet Industriepark Eisenberg-Süd. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die erforderlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Das Bauvorhaben ist in der Anlage dargestellt. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Gegen die Fassadenänderung des Werkstattgebäudes in der Römerstraße bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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