Problembeschreibung/Begründung:
Die Antragsteller sind Eigentümer eines Wohngebäudes an der
Lessingstraße (angrenzend an die Theodor-Storm-Straße). Das bestehende
Flachdach eines Gebäudeteils soll zukünftig als Dachterrasse genutzt werden.
Die geplante Terrasse hat eine Größe von 4,69 m x 7,91 m.
Aus baurechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken gegen die geplante Umnutzung des Flachdaches als Dachterrasse. Die erforderlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken werden deutlich eingehalten. Die Dachterrasse ist auch nicht von öffentlicher Fläche einsehbar.
Unabhängig von der baurechtlichen Situation kann von der geplanten Dachterrasse Einblick in die Nachbargrundstücke genommen werden. Dies ist baurechtlich nicht relevant, kann aber zu Problemen mit den Nachbarn führen. Mit den Bauherren wurde Kontakt aufgenommen und um eine Bestätigung gebeten, dass von den betroffenen Nachbarn (Lessingstraße 8 und 18) keine Bedenken gegen die geplante Nutzung bestehen. Das Ergebnis wird in der Ratssitzung vorgetragen.
In der Anlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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