Problembeschreibung/Begründung:
Auf dem gewerblich
genutzten Grundstück an der Glockenstraße wird die Nutzungsänderung eines
Lageraumes in einen Werkstattraum beantragt. An baulichen Veränderungen wird
das Tor zugemauert und zwei Fenster eingebaut.
Aus baurechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken. Auf dem Grundstück findet seit längerem eine
gewerbliche Nutzung statt. Der neu geschaffene Werkstattraum hält die
erforderlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken ein. Durch die
Nutzungsänderung entsteht keine Beeinträchtigung für die angrenzenden
Grundstücke.
In der Anlage ist ein
Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen die beantragte Nutzungsänderung bestehen keine Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
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EUR |
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