Umnutzung des bestehenden Einfamilienwohnhauses (Villa im Park) zu Wohnungen für Arbeitnehmer
Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses (Gärtnerhaus) zu Wohnungen für Arbeitnehmer
Problembeschreibung/Begründung:
Die beiden Häuser „Im Park“ (Villa und Gärtnerhaus) wurden für die gegenüberliegende Firma errichtet. Der Bereich ist als Außenbereich einzustufen. Der Bauherr plant, zum einen im Unter- und Erdgeschoss der Villa im Park 9 Räume als Arbeiterwohnungen und zum anderen im Gärtnerhaus 6 Räume im Erd-, Ober- und Dachgeschoss als Arbeiterwohnungen umzunutzen. Umbaumaßnahmen werden nicht vorgenommen. Da durch die Nutzungsänderung betriebsbedingte Wohnungen entstehen, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Für weitere Nutzungen der bestehenden Gebäude ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Gegen die geplanten
Umnutzungen der Häuser „Im Park“ zu Arbeiterwohnungen bestehen keine
baurechtlichen Probleme. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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