1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zur Erstellung des Bebauungsplanes "Staufer Straße"
2. Genehmigung des Entwurfsplanes und Auftrag an die Verwaltung zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens
Problembeschreibung/Begründung:
Zu 1.In der Stadt Eisenberg besteht ein großer Bedarf an bebaubaren Flächen für eine Wohnbebauung. Am westlichen Ende der Staufer Straße befindet sich zwischen der vorhandenen Bebauung und der Tennishalle ein Grundstück, welches im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Ein Lageplan mit dem Flurstück 2612/4 ist als Anlage beigefügt.
Die Grundstückseigentümerin möchte auf dem Grundstück Wohnbauflächen ausweisen und beantragt bei der Stadt Eisenberg die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes. Mit der Grundstückseigentümerin wird eine Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen. Die Eigentümerin verpflichtet sich alle Kosten im Rahmen der Bauleitplanung zu übernehmen und die Erschließung des Baugebietes auf eigene Kosten durchzuführen. Die Erschließungsanlegen werden nach Fertigstellung an die Stadt Eisenberg (Straße) und die Verbandsgemeinde Eisenberg (Kanal, Wasser, Strom) übertragen.
Zu 2. Von dem beauftragten Planungsbüro wurde ein Entwurfsplan aufgestellt. Danach sind auf dem Grundstück insgesamt 17 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen ca. 430 m² und ca. 650 m² vorgesehen. Der Entwurfsplan liegt in der Anlage bei. Nach Abschluss des Kostenübernahmevertrages wird die Verwaltung beauftragt das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der Beschluss zur Kostenübernahmevereinbarung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung. (Vertragsangelegenheiten). Nach der Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird dem Stadtrat vor der Einleitung des Offenlegungsverfahrens die endgültige Planfassung mit allen Festsetzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Planfassung werden die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren mit eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt für das Flurstück 2612/4 an
der Staufer Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes „Staufer Straße“ zur
Ausweisung von Wohnbauflächen.
2. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Entwurfsplan mit
insgesamt 17 Bauplätzen für Wohngebäude zu. Nach Abschluss der
Kostenübernahmeerklärung durch die Grundstückseigentümerin wird die Verwaltung
beauftragt das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
durchzuführen.
Finanzierung:
X |
ja |
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|
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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