Betreff
Bau eines Zweifamilienwohnhauses an der Straße "Am Mühlacker"; Befreiung vom Bebauungsplan
Vorlage
298/FB 2/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Vom Antragsteller wird der Bau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück an der Straße „Am Mühlacker“ geplant. Bei dem Baufeld handelt es sich um zwei Grundstücke, die nach dem Bebauungsplan „Am Heugraben“ jeweils mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden sollen.

Nach den vorgelegten Bauunterlagen entsteht kein Doppelhaus im Sinne des Bebauungsplanes. Zur Straße sind zwar zwei Eingangstüren angeordnet, die dazugehörenden Wohnungen sind aber nicht entsprechend den ursprünglichen Grundstücksgrenzen getrennt. Es wird daher eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann der beantragten Befreiung stattgegeben werden. In der Straßenansicht  sind zwei Eingangstüren erkennbar. Das Gebäude ist als Doppelhaus wahrnehmbar. Durch die beantragte Befreiung entstehen keine Beeinträchtigungen für die vorhandene Bebauung. Die sonstigen Vorschriften des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

In der Anlage ist ein Auszug aus der Planung beigefügt. 

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zum Bau des geplanten Zweifamilienwohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der beantragten Befreiung zur Abweichung von der vorgeschriebenen Doppelhausbebauung wird zugestimmt. Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.

 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

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