Problembeschreibung/Begründung:
Vom Antragsteller wird
der Bau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück an der Straße „Am
Mühlacker“ geplant. Bei dem Baufeld handelt es sich um zwei Grundstücke, die
nach dem Bebauungsplan „Am Heugraben“ jeweils mit einer Doppelhaushälfte bebaut
werden sollen.
Nach den vorgelegten
Bauunterlagen entsteht kein Doppelhaus im Sinne des Bebauungsplanes. Zur Straße
sind zwar zwei Eingangstüren angeordnet, die dazugehörenden Wohnungen sind aber
nicht entsprechend den ursprünglichen Grundstücksgrenzen getrennt. Es wird
daher eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.
Nach Auffassung der
Verwaltung kann der beantragten Befreiung stattgegeben werden. In der
Straßenansicht sind zwei Eingangstüren
erkennbar. Das Gebäude ist als Doppelhaus wahrnehmbar. Durch die beantragte
Befreiung entstehen keine Beeinträchtigungen für die vorhandene Bebauung. Die
sonstigen Vorschriften des Bebauungsplanes werden eingehalten.
In der Anlage ist ein
Auszug aus der Planung beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
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EUR |
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