Problembeschreibung/Begründung:
In der Alfred-Koch-Straße wird zurzeit ein Büro und Mehrfamilienhaus mit Lagerhalle gebaut. Während der Bauphase wurde aufgrund des Antrages der dort ansässigen Firma testweise ein Absolutes Haltverbot mit einer zeitlichen Befristung Mo-Fr von 7-18 Uhr gegenüber der Ein- und Ausfahrt aufgrund parkender Fahrzeuge aufgestellt. Das Absolute Haltverbot wurde mittlerweile wieder entfernt. Daraufhin stellte die Firma einen neuen Antrag auf Ausweisung eines beidseitigen Absoluten Haltverbots im Bereich der Ein- und Ausfahrt mit einer zeitlichen Befristung Mo-Fr von 5-18 Uhr. Begründet wird der Antrag durch das schwierige Ein- und Ausfahren von LKW´s, die durch die parkenden Fahrzeuge behindert werden. Ein einseitiges Absolutes Haltverbot reicht der Firma nicht aus. Bei einem Ortstermin erklärte der Firmeninhaber, dass er die Ein- und Ausfahrt nicht in die Pfaffenhecke verlegen möchte. Die aktuelle Firmen Ein- und Ausfahrt befindet sich in der Alfred-Koch-Straße, in der die Parkplatzsituation durch die Anwohner sehr angespannt ist. Vom Gemeinderat ist zu entscheiden, ob ein beidseitiges Absolutes Haltverbot wie beantragt ausgewiesen wird (siehe Lageplan).
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche
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Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige
oder jährliche |
der
Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende
Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs-
/ Herstellungskosten) |
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(i.d.R. =
Kreditbedarf) |
(Zuschüsse
/ Beträge) |
(Mittelabfluss,
Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
EUR |
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EUR |
EUR |
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Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz), den 19.04.2024
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Leiterin Fachbereich 1
(Sattler)
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Leiter Fachbereich 2 Sachbearbeitung Fachbereich 2
(Görg) (Kapp)
gesehen:......................................