Betreff
Antrag auf Aufstellung eines beidseitigen Absoluten Haltverbots mit einer zeitlichen Befristung in der Alfred-Koch-Straße
Vorlage
0718/FB 2/2024
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In der Alfred-Koch-Straße wird zurzeit ein Büro und Mehrfamilienhaus mit Lagerhalle gebaut. Während der Bauphase wurde aufgrund des Antrages der dort ansässigen Firma testweise ein Absolutes Haltverbot mit einer zeitlichen Befristung Mo-Fr von 7-18 Uhr gegenüber der Ein- und Ausfahrt aufgrund parkender Fahrzeuge aufgestellt. Das Absolute Haltverbot wurde mittlerweile wieder entfernt. Daraufhin stellte die Firma einen neuen Antrag auf Ausweisung eines beidseitigen Absoluten Haltverbots im Bereich der Ein- und Ausfahrt mit einer zeitlichen Befristung Mo-Fr von 5-18 Uhr. Begründet wird der Antrag durch das schwierige Ein- und Ausfahren von LKW´s, die durch die parkenden Fahrzeuge behindert werden. Ein einseitiges Absolutes Haltverbot reicht der Firma nicht aus. Bei einem Ortstermin erklärte der Firmeninhaber, dass er die Ein- und Ausfahrt nicht in die Pfaffenhecke verlegen möchte. Die aktuelle Firmen Ein- und Ausfahrt befindet sich in der Alfred-Koch-Straße, in der die Parkplatzsituation durch die Anwohner sehr angespannt ist. Vom Gemeinderat ist zu entscheiden, ob ein beidseitiges Absolutes Haltverbot wie beantragt ausgewiesen wird (siehe Lageplan).

 


Beschlussvorschlag:

Um Entscheidung wird gebeten.

 


 

 

Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Eisenberg (Pfalz), den 19.04.2024

 

 

....................................................                                .......................................................

Leiterin Fachbereich 1                                                            

(Sattler)                                                                                                            

 

 

 

....................................................                                          ....................................................

Leiter Fachbereich 2                                                    Sachbearbeitung Fachbereich 2                                               

(Görg)                                                                           (Kapp)

                            

 

 

gesehen:......................................