Betreff
Bauangelegenheit;
Bauantrag zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Unterstützung von Wärmepumpen im Klosterhof
Vorlage
0717/FB 2/2024
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bauherr beantragt, auf seinem Grundstück im Klosterhof eine Photovoltaik-Anlage zur Unterstützung von Wärmepumpen zu errichten. Da sein Gebäude unter Denkmalschutz steht, beabsichtigt er die PV-Anlage auf der südwestlichen Seite seines Grundstückes im Gartenbereich mit den Maßen 11 m x 20,6 m bodennah mit einer maximalen Höhe von 0,80 m zu errichten. Es handelt sich um die Errichtung von 72 Modulen. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung liegt der Garten des Grundstückes nicht im Außenbereich, sondern im Innenbereich. Zudem handelt sich um eine Denkmalzone. Grundsätzlich ist die PV-Anlage bauplanungsrechtlich zulässig. Sie hält die notwendigen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken ein, außer im südlichen Bereich. Dort ist ein Abstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze geplant. Der Bauherr hat jedoch signalisiert, dass der betreffende Nachbar zustimmen wird. Allerdings wird das Ortsbild durch den Bau der PV-Anlage beeinträchtigt (siehe beiliegendes Foto). Die Planunterlagen sind der Anlage beigefügt. Um Entscheidung wird gebeten. 

 


Beschlussvorschlag:

Um Entscheidung wird gebeten.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

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