Betreff
Beratung und Beschlussfassung über nächtliches Glockengeläut
Vorlage
0716/FB 3/2024
Aktenzeichen
671-31/FB3/Sal
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Am 19.04.24 fand eine Inaugenscheinnahme vor Ort, Klosterhof 6 in Ramsen wegen des nächtlichen Glockenläutens statt. Anwesend waren Richter Dr. Trésolet vom Verwaltungsgericht Neustadt, Ortsbürgermeister Ruster, 1. Beigeordneter Jung, Frau Salewski von der Verwaltung sowie zwei Anwohner.

Richter Dr. Trésolet erläuterte die Rechtslage ausführlich (siehe auch beiliegendes Protokoll) und erklärte, dass die Antragsteller in ihren Rechten verletzt sind, weil die Immissionswerte des Glockenschlags die in der TA-Lärm angegebenen Werte überschreiten. Es ist insofern auch unerheblich, dass sich nur eine Familie über den Glockenschlag beschwert. Außerdem erklärte der Richter, dass es heute nicht mehr zeitgemäß ist, dass die Glocken auch nachts schlagen, da diese impulshaltigen Schläge die Gesundheit sehr beeinträchtigen können.

Ortsbürgermeister Ruster sicherte zu, dass die Glocken bis zur endgültigen Entscheidung des Gemeinderates vorläufig abgestellt werden, entsprechender Auftrag ging am Freitag noch an die Firma Ankermann.

Gleichzeitig wies Dr.Trésolet daraufhin, dass eine endgültige Abschaltung der Glocken in der Zeit der Nachtruhe, die für die Gemeinde günstigste Lösung wäre. Bei anderer Entscheidung müsste ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen werden, gegen den der Antragsteller vorgehen kann. Dann gäbe es ein neues Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, bei dem dann auch professionelle Lärmgutachten erstellt werden müssten und hier für die Gemeinde Kosten von bis zu 25.000 € anfallen könnten. Ein anderslautendes Urteil, als die Glocken abzustellen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten sein.

Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, den Beschluss zu fassen, die Glocken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der bestehenden Rechtslage, die Kirchenglocken in der Zeit der Nachtruhe, also von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abzustellen. Dies bedeutet konkret, dass die Kirchenglocken das letzte Mal um 21:45 Uhr und morgens das erste Mal um 06:15 Uhr läuten dürfen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Eisenberg (Pfalz), 22.04.2024

 

 

_________________________                               _________________________

(Salewski)                                                                                         (Ruster)

Fachbereichsleiterin                                                     Ortsbürgermeister

 

 

 

Gesehen:

 

_________________________

(Frey)

Bürgermeister