Problembeschreibung/Begründung:
Am 19.04.24 fand eine
Inaugenscheinnahme vor Ort, Klosterhof 6 in Ramsen wegen des nächtlichen
Glockenläutens statt. Anwesend waren Richter Dr. Trésolet vom
Verwaltungsgericht Neustadt, Ortsbürgermeister Ruster, 1. Beigeordneter Jung,
Frau Salewski von der Verwaltung sowie zwei Anwohner.
Richter Dr. Trésolet
erläuterte die Rechtslage ausführlich (siehe auch beiliegendes Protokoll) und
erklärte, dass die Antragsteller in ihren Rechten verletzt sind, weil die
Immissionswerte des Glockenschlags die in der TA-Lärm angegebenen Werte
überschreiten. Es ist insofern auch unerheblich, dass sich nur eine Familie
über den Glockenschlag beschwert. Außerdem erklärte der Richter, dass es heute
nicht mehr zeitgemäß ist, dass die Glocken auch nachts schlagen, da diese
impulshaltigen Schläge die Gesundheit sehr beeinträchtigen können.
Ortsbürgermeister Ruster
sicherte zu, dass die Glocken bis zur endgültigen Entscheidung des
Gemeinderates vorläufig abgestellt werden, entsprechender Auftrag ging am
Freitag noch an die Firma Ankermann.
Gleichzeitig wies
Dr.Trésolet daraufhin, dass eine endgültige Abschaltung der Glocken in der Zeit
der Nachtruhe, die für die Gemeinde günstigste Lösung wäre. Bei anderer
Entscheidung müsste ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen werden, gegen den
der Antragsteller vorgehen kann. Dann gäbe es ein neues Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht, bei dem dann auch professionelle Lärmgutachten erstellt
werden müssten und hier für die Gemeinde Kosten von bis zu 25.000 € anfallen
könnten. Ein anderslautendes Urteil, als die Glocken abzustellen wird mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten sein.
Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, den
Beschluss zu fassen, die Glocken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
abzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
aufgrund der bestehenden Rechtslage, die Kirchenglocken in der Zeit der
Nachtruhe, also von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abzustellen. Dies bedeutet konkret,
dass die Kirchenglocken das letzte Mal um 21:45 Uhr und morgens das erste Mal
um 06:15 Uhr läuten dürfen.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz),
22.04.2024
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(Salewski) (Ruster)
Fachbereichsleiterin Ortsbürgermeister
Gesehen:
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(Frey)
Bürgermeister