Problembeschreibung/Begründung:
Seit 2011 werden in Kerzenheim wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Bisher war auch für den separat abzurechnenden Ortsteil Rosenthal festgesetzt, dass die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in Rosenthal erfolgt.
Mittlerweile wurde gerichtlich entschieden, dass diese Durchschnittssatzberechung nur in solchen Abrechnungsgebieten zulässig ist, in denen tatsächlich jährliche Ausgaben vorliegen. Dies ist in Rosenthal nicht der Fall.
Da schon seit längerer Zeit keine Abrechnung mehr erfolgen musste, wurde die Satzung diesbezüglich nicht geändert. Da nun aber eine Maßnahme an der Straßenbeleuchtung ansteht, somit auch eine Abrechnung notwendig wird, ist die entsprechende Regelung in § 3 Abs. 2 der bisherigen Satzung zu ändern. Dies soll durch die Satzungsänderung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf erfolgen.
An der Beitragsabrechnung für die Ortslage Kerzenheim wird sich hierdurch nichts ändern.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügte Entwurf der „Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Gemeinde Kerzenheim vom 22.06.2011, in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.12.2012“ wird als Satzung beschlossen.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 05.04.24
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(Hutzenlaub) (Sattler)
Sachbearbeiter Leiterin Fachbereich 1
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(Zerner) Stellv.
Leiterin Fachbereich 2 Gesehen: ___________________________ |
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(Schmitt) Ortsbürgermeisterin |
(Wohnsiedler)
1.Beigeordneter