Problembeschreibung/Begründung:
Der Grundstückseigentümer beantragt auf verschiedenen Grundstücken (siehe beiliegender Lageplan) in der Gemarkung „In den kleinen Rosentalwiesen“ an der K 78 nördlich der letzten Wohnhausbebauung in der Ripperterstraße auf einer Fläche mit 0,985 ha eine PV-Anlage im Außenbereich zu errichten. Wenn der Gemeinderat zustimmt, übernimmt der Antragssteller die Kosten für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Gemeinderat hat bereits über das Ergebnis der PV-Studie zur Ausweisung geeigneter Flächen für PV-Anlagen im Außenbereich beraten und entschieden, dass die in der PV-Studie genannten Flächen als vorrangig umzusetzende Flächen für PV-Anlagen im Außenbereich ausgewiesen werden.
Bei den Grundstücken des Grundstückseigentümers handelt es sich um Grünlandflächen, die im Überschwemmungsbereich des Ellenbaches liegen und an den Wald angrenzen. Sie haben weder eine Mindestgröße von 10 ha noch einen ausreichenden Abstand zur bebauten Ortslage.
Vom Gemeinderat ist darüber zu entscheiden, ob ergänzend zum Ergebnis der PV-Studie auf der beantragten Fläche eine PV-Anlage im Außenbereich errichtet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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