Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Ramsen hat im Jahr 2008 eine Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Flächen erlassen. 2011 wurde die Satzung angepasst.
Insbesondere bei der letzten Kommunalwahl hatten sich Fragen über die Auslegung einzelner Regelungen ergeben. Aber auch bei den sonstigen Anträgen und Genehmigungen bestehen Unklarheiten über die Auslegung der Regelungen.
Die Verwaltung hat daher die Satzung überarbeitet. Insbesondere wird auf § 6 a hingewiesen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte über die zulässige Anzahl der Wahlplakate bei Kommunalwahlen diskutiert werden. Beispiel: Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag, Ortsbürgermeister, Bezirkstag und Europawahl = 6 x 50 Wahlplakate = 300 Wahlplakate. Von der Verwaltung wurde ein Änderungsvorschlag ausgearbeitet, der nach § 6 a eingefügt wurde.
Die Gebührenordnung zur Sondernutzungssatzung wurde seit dem Jahr 2008 nicht angepasst. Auch hier wurden von der Verwaltung Vorschläge über die Formulierung der Genehmigungstatbestände erstellt. Weiterhin wurden Vorschläge zur Anpassung der Gebühren ausgearbeitet. Zum Vergleich liegt die bestehende Gebührenordnung bei.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten
Finanzierung:
X |
ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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