Betreff
Gewinnausschüttung 2023 der KEEP GmbH anhand des Jahresergebnisses 2021 an die Gesellschafter
Vorlage
0673/FB 1/2023
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafterversammlung der KEEP GmbH haben in ihrer Sitzung am 03.10.2022 und 30.08.2023 die über die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Dr. Burret GmbH vorgelegten Jahresabschlüsse 2021 und 2022 festgestellt und die Prüfberichte über die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 zur Kenntnis genommen. Das Jahresergebnis 2021 weist einen Bilanzgewinn in einer Höhe von 516.302,12 € und das Jahresergebnis 2022 einen Bilanzgewinn in einer Höhe von 1.491.710,42 € aus. Die Gesellschafterversammlung hat bezüglich der Gewinnverwendung den Beschluss gefasst, jeweils pro Jahr eine Summe in Höhe von 500.000,00 € als Gewinnausschüttung an die einzelnen Gesellschafter zu gewähren. Die durch die Ausschüttung entstehende Steuerbelastung übernimmt die GmbH. Die Verbandsgemeinde Eisenberg hält aufgrund der Einlage ihres E-Werkes Eisenberg an die KEEP GmbH einen Anteil von 58,80 % an der Gesellschaft, so dass ihr von der beschlossenen Gewinnausschüttung von 500.000,00 € der Anteil in Höhe von 293.500,00 € pro Jahr zustehen. Den Betrag hat sie bereits erhalten.

Analog der Feststellung der Jahresergebnisse und teilweisen Gewinnausschüttungen des „früheren selbstständigen Elektrizitätswerkes Eisenberg“, welche damals unmittelbar durch den Verbandsgemeinderat erfolgte, erhielt die Stadt Eisenberg die Gewinnausschüttung für ihren Haushalt. Grundlage bildete hier der entsprechende Vertrag aus dem Jahr 1976.

Dieser Vertrag bindet die Verbandsgemeinde Eisenberg weiter, mögliche Gewinnausschüttungen, welche nun von der Gesellschafterversammlung der KEEP GmbH beschlossen werden, an die Stadt weiterhin abzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Gewinnausschüttung 2023 aus dem Jahresergebnis 2021 und 2022 der KEEP GmbH von jeweils 293.500,00 € an die Stadt Eisenberg (Pfalz) weiterzuleiten.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Eisenberg (Pfalz), den 16.11.2023

 

 

 

 

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(Sattler)                                                                                             (Frey)

Büroleiterin                                                                                      Bürgermeister