Problembeschreibung/Begründung:
Der Bauherr beantragt die Genehmigung für ein Mobilheim sowie einen Geräteschuppen auf den im beigefügten Lageplan ersichtlichen Parzellen auf dem Campingplatz Ochsenbusch.
Gemäß den textl. Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ochsenbusch“ sind in diesem Bereich pro Parzelle ortsfeste Campingmobile bzw. Chalets mit einer max. Grundfläche von 55 m² zulässig, bei einer Mindestgröße pro Parzelle von 100 m². Diese Vorgaben werden hier eingehalten, die beiden Parzellen haben eine Gesamtgröße von 230 m², das Mobilheim hat gemäß Berechnung eine Größe von 54,86 m².
Nicht zulässig sind gemäß den Festsetzungen Nebengebäude. Aus diesem Grund wurde für den Geräteschuppen, der eine Größe von 2,5 m x 3 m aufweist, eine entsprechende Befreiung vom BPlan beantragt. Dieser sei laut der Begründung zum Abstellen von Geräten für die Freiflächenpflege erforderlich (s. Anhang).
Um Entscheidung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 17.10.23
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(Hutzenlaub) (Sattler)
Sachbearbeiter Leiterin Fachbereich 1
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(Görg) Leiter
Fachbereich 2 Gesehen: ___________________________ |
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(Funck) Stadtbürgermeister |
(Frey)
Bürgermeister