Problembeschreibung/Begründung:
Der voranschreitende
Klimawandel sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der
Konflikt im Nahen Osten zeigen die Dringlichkeit der Energiewende. In diesem
Zusammenhang kommt der Solarenergie zur Beendigung der Abhängigkeit von
fossilen Brennstoffen und zur Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft eine
entscheidende Rolle zu. Die Landesregierung hat das energiepolitische Ziel
gesetzt, bis 2030 den rheinland-pfälzischen Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren
Energien zu decken. Hierzu sollen in den nächsten 10 Jahren jährlich jeweils
500 Megawatt durch Windenergieanlagen und durch Photovoltaikanlagen zugebaut
werden. Das bedeutet eine Verdoppelung der bisher installierten Leistung bei
der Windenergie und eine Verdreifachung bei der Photovoltaik. Auch die Kommunen
sind aufgefordert ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe zu
leisten. Entsprechende gesetzliche Vorgaben wurden bereits beschlossen oder
sind in Vorbereitung. Für den Teilbereich Windkraft wurden die gesetzlichen
Grundlagen bereits geschaffen. Bis zum Jahr 2027 muss auf einer Fläche von 2,2
% des Gemeindegebietes die Nutzung für Windkraftprojekte ausgewiesen werden.
Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, verliert die Gemeinde ihre Steuerungsmöglichkeit.
Windkraftanlagen sind dann überall dort zulässig, wo die gesetzlichen Vorgaben
(Abstände, Lärm usw.) erfüllt werden. Die Untersuchung und Ausweisung erfolgt
auf der Ebene der Regionalen Raumordnungsplanung und wird von der
Planungsgemeinschaft Westpfalz durchgeführt. Die Gemeinden werden bei der
Ermittlung der geeigneten Flächen beteiligt. Das Verfahren ist für Juni 2024
geplant. Das Ausbauziel von 2,2 % der Fläche für Windkraft muss auf der Ebene
des Regionalen Raumordnungsplanes und nicht in der einzelnen Gemeinde bzw. der
Verbandsgemeinde erfüllt werden. In der Verbandsgemeinde Eisenberg wurden die
erforderlichen Untersuchungen und die daraus folgenden Regelungen im
Flächennutzungsplan bereits vor einigen Jahren vorgenommen.
Im Rahmen einer Fachtagung
an der Uni Kaiserslautern wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass für die
Ausweisung von großflächigen PV-Anlagen im Außenbereich vergleichbare
gesetzliche Regelungen ausgearbeitet werden. Die Ausweisung und Planung für
großflächige PV-Anlagen soll auf der Ebene der Flächennutzungsplanung der
Verbandsgemeinden erfolgen. Es ist zu befürchten, dass ohne eine Steuerung
einzelne Anlagen plan- und maßlos entwickelt werden, ohne das klare
einheitliche Regelungen bestehen. Somit stellt die Steuerung der Errichtung von
PV-Freiflächenanlagen eine aktuelle erforderliche Planungsaufgabe dar. Um auf
die zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben reagieren zu können und die
Steuerungsmöglichkeit durch die Kommunen zu erhalten, hat die Verbandsgemeinde
Eisenberg das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern mit der Erstellung einer
PV-Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen beauftragt. Es wird eine geordnete
Nutzung der Solarenergie angestrebt, die gleichzeitig die Landschaft und die
Landwirtschaft vor übermäßigen Beeinträchtigungen schützt.
Bei der Untersuchung wurden
folgender Kriterien angelegt:
-
Die Bonität der
landwirtschaftlichen Fläche soll nicht über 50 liegen. (Es handelt sich dabei
um Flächen mit einer Bodengüte im unteren mittleren Bereich)
-
Die Fläche soll mindestens eine
Größe von 10 ha aufweisen.
Das Ergebnis der Studie ist
im beiliegenden Plan dargestellt. Die grundsätzlich geeigneten Flächen sind in
der Farbe „grau“ ausgewiesen. In einer am 22.08.2023 durchgeführten
Vorbesprechung mit den Bürgermeistern, den Beigeordneten und den
Fraktionsvorsitzungen der Gemeinden und der Verbandsgemeinde wurde die
Verwaltung beauftragt Flächen vorzuschlagen, auf denen vorrangig der Bau von
Photovoltaik-Anlagen verwirklicht werden soll. Dabei soll das Ziel von 2,2 %
der Fläche des Verbandsgemeindegebietes (ca. 140 ha) beachtet werden. Bei der
Auswahl geeigneter Flächen wurde ein Abstand von mind. 300 m zur bebauten
Ortslage berücksichtigt.
Die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Flächen sind in der Farbe „grün“ dargestellt. Für die
Ortsgemeinde Ramsen ergibt sich bei den vorrangig geeigneten Grundstücken eine
Fläche von ca. 20 ha. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass der Eingriff
in die Natur möglichst gering ausfällt. Vom Gemeinderat ist darüber zu beraten,
ob die vorgeschlagenen Flächen so beibehalten werden sollen.
Weitere
Vorgehensweise:
Nach Vorlage der Beschlüsse
durch die einzelnen Gemeinden wird der Verbandsgemeinderat über das Ergebnis
der Studie und die potentiell geeigneten Standorte beschließen. Vorrangig
umgesetzt werden sollen die Standorte, die mit „vorrangige Entwicklungsabsicht“
gekennzeichnet wurden. Bei Anfragen von Projektentwicklern oder Investoren wird
auf diese Flächen verwiesen. Für jede einzelne geplante PV-Anlage wird der
Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Kosten
sollen vom Investor getragen werden. Da für jede einzelne Maßnahme Beschlüsse
der Gemeinde (Bebauungsplan) und Verbandsgemeinde (Flächennutzungsplan)
erforderlich sind wird sichergestellt, dass die Gemeinden für jede einzelne
Anlage die Planungshoheit behalten.
Wenn die Ziele nicht erfüllt werden, besteht die
Gefahr, dass bei einer möglichen zukünftigen Privilegierung von großflächigen
PV-Anlagen, analog zu den Windkraftanlagen, die Planungshoheit nicht mehr
gegeben ist. Dann könnten auch Anlagen in der Nähe der Ortslagen oder an
anderen für die Gemeinden ungeeigneten Bereichen realisiert werden. Bereits
jetzt besteht eine Privilegierung entlang von Autobahnen und zweigleisigen
Bahnstrecken (200 m).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wird gebeten dem Verbandsgemeinderat Eisenberg geeignete Flächen zur Ausweisung von Standorten für Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Ramsen vorzuschlagen
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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