Betreff
Ausweisung von Standorten für Photovoltaikanlagen im Außenbereich
Vorlage
0671/FB 2/2023
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der voranschreitende Klimawandel sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der Konflikt im Nahen Osten zeigen die Dringlichkeit der Energiewende. In diesem Zusammenhang kommt der Solarenergie zur Beendigung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft eine entscheidende Rolle zu. Die Landesregierung hat das energiepolitische Ziel gesetzt, bis 2030 den rheinland-pfälzischen Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Hierzu sollen in den nächsten 10 Jahren jährlich jeweils 500 Megawatt durch Windenergieanlagen und durch Photovoltaikanlagen zugebaut werden. Das bedeutet eine Verdoppelung der bisher installierten Leistung bei der Windenergie und eine Verdreifachung bei der Photovoltaik. Auch die Kommunen sind aufgefordert ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe zu leisten. Entsprechende gesetzliche Vorgaben wurden bereits beschlossen oder sind in Vorbereitung. Für den Teilbereich Windkraft wurden die gesetzlichen Grundlagen bereits geschaffen. Bis zum Jahr 2027 muss auf einer Fläche von 2,2 % des Gemeindegebietes die Nutzung für Windkraftprojekte ausgewiesen werden. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, verliert die Gemeinde ihre Steuerungsmöglichkeit. Windkraftanlagen sind dann überall dort zulässig, wo die gesetzlichen Vorgaben (Abstände, Lärm usw.) erfüllt werden. Die Untersuchung und Ausweisung erfolgt auf der Ebene der Regionalen Raumordnungsplanung und wird von der Planungsgemeinschaft Westpfalz durchgeführt. Die Gemeinden werden bei der Ermittlung der geeigneten Flächen beteiligt. Das Verfahren ist für Juni 2024 geplant. Das Ausbauziel von 2,2 % der Fläche für Windkraft muss auf der Ebene des Regionalen Raumordnungsplanes und nicht in der einzelnen Gemeinde bzw. der Verbandsgemeinde erfüllt werden. In der Verbandsgemeinde Eisenberg wurden die erforderlichen Untersuchungen und die daraus folgenden Regelungen im Flächennutzungsplan bereits vor einigen Jahren vorgenommen.

Im Rahmen einer Fachtagung an der Uni Kaiserslautern wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass für die Ausweisung von großflächigen PV-Anlagen im Außenbereich vergleichbare gesetzliche Regelungen ausgearbeitet werden. Die Ausweisung und Planung für großflächige PV-Anlagen soll auf der Ebene der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinden erfolgen. Es ist zu befürchten, dass ohne eine Steuerung einzelne Anlagen plan- und maßlos entwickelt werden, ohne das klare einheitliche Regelungen bestehen. Somit stellt die Steuerung der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen eine aktuelle erforderliche Planungsaufgabe dar. Um auf die zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben reagieren zu können und die Steuerungsmöglichkeit durch die Kommunen zu erhalten, hat die Verbandsgemeinde Eisenberg das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern mit der Erstellung einer PV-Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen beauftragt. Es wird eine geordnete Nutzung der Solarenergie angestrebt, die gleichzeitig die Landschaft und die Landwirtschaft vor übermäßigen Beeinträchtigungen schützt.

Bei der Untersuchung wurden folgender Kriterien angelegt:

-       Die Bonität der landwirtschaftlichen Fläche soll nicht über 50 liegen. (Es handelt sich dabei um Flächen mit einer Bodengüte im unteren mittleren Bereich)

-       Die Fläche soll mindestens eine Größe von 10 ha aufweisen.

Das Ergebnis der Studie ist im beiliegenden Plan dargestellt. Die grundsätzlich geeigneten Flächen sind in der Farbe „grau“ ausgewiesen. In einer am 22.08.2023 durchgeführten Vorbesprechung mit den Bürgermeistern, den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzungen der Gemeinden und der Verbandsgemeinde wurde die Verwaltung beauftragt Flächen vorzuschlagen, auf denen vorrangig der Bau von Photovoltaik-Anlagen verwirklicht werden soll. Dabei soll das Ziel von 2,2 % der Fläche des Verbandsgemeindegebietes (ca. 140 ha) beachtet werden. Bei der Auswahl geeigneter Flächen wurde ein Abstand von mind. 300 m zur bebauten Ortslage berücksichtigt.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen sind in der Farbe „grün“ dargestellt. Für die Ortsgemeinde Ramsen ergibt sich bei den vorrangig geeigneten Grundstücken eine Fläche von ca. 20 ha. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass der Eingriff in die Natur möglichst gering ausfällt. Vom Gemeinderat ist darüber zu beraten, ob die vorgeschlagenen Flächen so beibehalten werden sollen.

Weitere Vorgehensweise: 

Nach Vorlage der Beschlüsse durch die einzelnen Gemeinden wird der Verbandsgemeinderat über das Ergebnis der Studie und die potentiell geeigneten Standorte beschließen. Vorrangig umgesetzt werden sollen die Standorte, die mit „vorrangige Entwicklungsabsicht“ gekennzeichnet wurden. Bei Anfragen von Projektentwicklern oder Investoren wird auf diese Flächen verwiesen. Für jede einzelne geplante PV-Anlage wird der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Kosten sollen vom Investor getragen werden. Da für jede einzelne Maßnahme Beschlüsse der Gemeinde (Bebauungsplan) und Verbandsgemeinde (Flächennutzungsplan) erforderlich sind wird sichergestellt, dass die Gemeinden für jede einzelne Anlage die Planungshoheit behalten.

Wenn die Ziele nicht erfüllt werden, besteht die Gefahr, dass bei einer möglichen zukünftigen Privilegierung von großflächigen PV-Anlagen, analog zu den Windkraftanlagen, die Planungshoheit nicht mehr gegeben ist. Dann könnten auch Anlagen in der Nähe der Ortslagen oder an anderen für die Gemeinden ungeeigneten Bereichen realisiert werden. Bereits jetzt besteht eine Privilegierung entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken (200 m).                                                                                                                          

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat wird gebeten dem Verbandsgemeinderat Eisenberg geeignete Flächen zur Ausweisung von Standorten für Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Ramsen vorzuschlagen

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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