a. Beratung und Beschlussfassung über die im Offenlegungsverfahren eingegangenen Anregungen
b. Beschluss des Planentwurfes als endgültige Fassung (Feststellungsbeschluss)
c. Auftrag an die Verwaltung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Problembeschreibung/Begründung:
Das nach §§ 3 und 4 BauGB
erforderliche Offenlegungsverfahren zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 bzgl. des Bereiches „Wingertsberg Teil E“
wurde vom 02.11.2022 bis 02.12.2022 durchgeführt. Die in diesem Verfahren
eingegangenen Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden
von der Verwaltung mit dem Planungsbüro beraten und entsprechende Abwägungen
und Beschlussvorschläge erarbeitet. Diese sind der beigefügten Abwägungstabelle
zu entnehmen.
Die entsprechend
redaktionell angepasste Fassung ist in der Anlage beigefügt.
Nach Abschluss des
Aufstellungsverfahrens kann der Verbandsgemeinderat die 1. Änderung der
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes nun in der vorgelegten Form als
endgültige Fassung beschließen (Feststellungsbeschluss).
Nach § 67 Abs. 2 GemO
bedarf die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder
Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung durch die betroffenen
Ortsgemeinden. Da in diesem Fall lediglich die Stadt Eisenberg betroffen ist,
war lediglich deren Zustimmung einzuholen. Ein entsprechender Beschluss soll in
der Stadtratssitzung am 18.07.23 gefasst werden.
Nach der jetzigen Beschlussfassung ist die Änderung
gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung
Donnersbergkreis zur Genehmigung vorzulegen. Das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens
ist örtsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung
rechtskräftig.
Der Satzungsbeschluss bzgl. des Bebauungsplanes „Wingertsberg Teil E“ soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.07.23 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Zu a: Der
Verbandsgemeinderat hat die im Offenlegungsverfahren gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3
Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
vom 11.09.2019 eingegangenen Anregungen beraten und abgewägt und fasst zu den
einzelnen Punkten entsprechende Beschlüsse, gemäß der vom Planungsbüro mit der
Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorschläge. Da sich hieraus keine
Änderungen des Festsetzungsinhaltes ergeben haben, wird auf eine erneute
Offenlage verzichtet.
Zu b: Der Verbandsgemeinderat beschließt die
vorgelegte Fassung der 1. Änderung der Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 als endgültige Fassung. Die Zustimmung der
Stadt Eisenberg nach § 67 Abs. 2 GemO liegt vor.
Zu c: Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB durchzuführen.
Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 04.07.23
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(Hutzenlaub) (Sattler)
Sachbearbeiter Leiterin Fachbereich 1
In Vertretung:
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(Görg) Leiter
Fachbereich 2 |
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(Wohnsiedler) 1.Beigeordneter |