Betreff
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz
Vorlage
0610/FB 2/2023
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Mit gemeinsamer Erklärung über den Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) können die Kommunen diesem ab dem 01. März 2023 auf freiwilliger Basis beitreten.

Mit dem Beitritt geht eine Kommune eine Selbstverpflichtung ein, besonders ambitioniert im Bereich des Klimaschutzes bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen vorzugehen, und erhält im Gegenzug eine gezielte, bedarfsorientierte und individuelle Beratung und Begleitung im Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen.

Voraussetzung für den Beitritt ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates bzw. Verbandsgemeinderates mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind bis zu 5 konkrete Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will.

Gegenstand und Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum KKP. Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Die von der Kommune festgelegten Ziele bzw. Maßnahmen sind Ausganspunkt für eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

Vorteile für Kommunen durch den Beitritt zum KKP

-       Anerkennung und Sichtbarkeit der Klimapolitik

-       Zentrale Kontaktstelle für Klimaschutz

-       Aktive Mitwirkung bei Umsetzung des KKP

 

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Verschiedene Akteure auf Kommunaler- und Landesebene haben auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung vom 29.11.2022 die Einrichtung eines KKP beschlossen.

Die Kommunen in der Verbandsgemeinde Eisenberg haben bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet. (Hochwasserschutzkonzept, Berücksichtigung der Klimabelange bei der Bauleit- und Flächennutzungsplanung, Antrag auf Einrichtung eines Energiemanagers, PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden usw.)

Mit dem Beitritt zum KKP ist die Selbstverpflichtung verbunden die bisherigen Aktivitäten im Klimaschutz und auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß zu verstärken. Dies geschieht auf der Grundlage der von der Kommune mit dem Beitritt festgelegten Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Die Kommunen erhalten zur Realisierung und Umsetzung ein zielgerichtetes Beratungsangebot. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wir die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

Finanzierung:

Der Beschluss zum Beitritt zum KKP ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der Maßnahmen stehen – neben originären Eigenmitteln – im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:

-       Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKLP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. € zur Verfügung stellen.

-       Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU.           

Der Beitritt der Ortsgemeinden kann nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeinde erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob und mit welchen Maßnahmen sie am KKP teilnehmen will. Dieser Beschluss muss auch mit der Festlegung von Maßnahmen im Verbandsgemeinderat gefasst werden.

Vor Abgabe der Beitrittserklärung durch die Verbandsgemeinde müssen die entsprechende Beschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen. Für den Beitritt einer Verbandsgemeinde ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend, dass alle Ortsgemeinden dem KKP beitreten. Dies wirkt sich keinesfalls negativ auf den Beitritt aus.

Weitere Informationen unter:

https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler-klimapakt-rheinland-pfalz/

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeinde Eisenberg tritt zusammen mit der Stadt Eisenberg und den Ortsgemeinden Kerzenheim und Ramsen dem Kommunalen Klimapakt (KKP) bei. Damit verpflichtet sie sich ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

(Bis zu 5 Ziele und Maßnahmen aus dem beiliegenden Katalog festlegen)

 

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

-       die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM (Klimaschutzministerium) abzugeben

-       zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

-       entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastrukturen bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen

 

 


Finanzierung:

 

X

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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