a. Beratung und Beschlussfassung über die im Offenlegungsverfahren nach den §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen
b. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Gäßchespfad"
c. Beschluss der Gestaltungssatzung für die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
Problembeschreibung/Begründung:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Gäßchespfad“ wurde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 25.08.2022 bis 30.09.2022 einschließlich das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens wurden von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzverbänden zum Entwurfsplan Stellung genommen und Anregungen vorgetragen. In der Anlage sind die eingegangenen Anregungen zusammengefasst und mit einem Beschlussvorschlag aufgeführt. Am Mittwoch, 12.01.2023 wurde den Fraktionen, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten vom Büro BBP die eingegangenen Anregungen in einem ersten Abstimmungs- und Abwägungsgespräch vorgestellt und erläutert. Die Anwesenden erklärten sich mit dem Beschlussvorschlag einverstanden und erhoben keine Einwände. Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen zu befinden, sie abzuwägen und zu beschließen.
Nach dem Abschluss des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan „Am Gäßchespfad“ als Satzung beschlossen werden. Für die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ist eine Gestaltungssatzung nach den Bestimmungen der Landesbauordnung zu beschließen.
Zur Information ist für die Ratsmitglieder die Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen aus dem Offenlegungsverfahren mit Beschlussvorschlag und die Planurkunde des Bebauungsplanes „Am Gäßchespfad“ als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Zu a. Zu den eingegangenen Anregungen wird gemäß dem beiliegenden
Beschlussvorschlag des Büros BBP und der Verwaltung beschlossen. Aus den
Anregungen ergeben sich keine Änderungen, die den Festsetzungsinhalt des
Bebauungsplanes verändern, so dass auf eine erneute Offenlage des
Bebauungsplanes verzichtet wird.
Zu b. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Am Gäßchespfad“ gemäß
§ 24 GemO i.V.m. § 10 Abs. 1 und § 9 Abs. 1, 1 a und 4 BauGB als Satzung.
Zu c. Für die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 86 LBauO eine Gestaltungssatzung erlassen.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
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Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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