Betreff
Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" des Bundes
Vorlage
0605/FB 2/2022
Art
Eilentscheidung

I. Eingehende Darstellung der dringendsten Angelegenheit:

 

Der Bund hat ein Förderprogramm für die Privat- und Gemeindewälder gestartet. Dadurch soll eine Honorierung Ökosystemleistungen des Waldes erfolgen.

Die Regelförderung beträgt 100 € pro Jahr und Hektar bis zum Jahr 2026.

Mit der Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde bestimmte Vorgaben bei der Waldbewirtschaftung einzuhalten und dies über einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren. Demgemäß sind in der Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume bei der jährlichen Wirtschaftsplanung für den Gemeindewald gemäß § 29 LWaldG eingeschränkt. Unter anderem sind 5 % der Waldfläche für die nächsten 20 Jahre nicht mehr zu nutzen. Außerdem sind mindestens 5 Habitatbäume pro Hektar bis spätestens 2 Jahre nach Antragstellung auszuweisen.

 


Anlagen:


II. Begründung, warum die Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Verbandsgemeinde bis zu einer Sitzung des Verbandgemeinderates aufgeschoben werden kann:

 

Um die entsprechenden Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag von der Verwaltung bis zum 30.11.2022 gestellt werden.

 


III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die entsprechenden Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Der entsprechende Antrag ist von der Verwaltung zu stellen.

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