I. Eingehende
Darstellung der dringendsten Angelegenheit:
Der Bund hat ein Förderprogramm
für die Privat- und Gemeindewälder gestartet. Dadurch soll eine Honorierung
Ökosystemleistungen des Waldes erfolgen.
Die Regelförderung beträgt 100 €
pro Jahr und Hektar bis zum Jahr 2026.
Mit der Inanspruchnahme des
Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde bestimmte Vorgaben bei der
Waldbewirtschaftung einzuhalten und dies über einen Zeitraum von 10 oder 20
Jahren. Demgemäß sind in der Zukunft der Entscheidungsrahmen und die
Gestaltungsspielräume bei der jährlichen Wirtschaftsplanung für den
Gemeindewald gemäß § 29 LWaldG eingeschränkt. Unter anderem sind 5 % der
Waldfläche für die nächsten 20 Jahre nicht mehr zu nutzen. Außerdem sind
mindestens 5 Habitatbäume pro Hektar bis spätestens 2 Jahre nach Antragstellung
auszuweisen.
Anlagen:
II. Begründung,
warum die Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Verbandsgemeinde bis zu
einer Sitzung des Verbandgemeinderates aufgeschoben werden kann:
Um die entsprechenden Fördermittel
in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag von der Verwaltung bis zum
30.11.2022 gestellt werden.
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die
entsprechenden Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Der entsprechende Antrag ist
von der Verwaltung zu stellen.
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