Problembeschreibung/Begründung:
Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf der Fläche am Römer, die an die Straße „Zehntgasse“ angrenzt, Fahrzeuge so abgestellt werden, dass sie zum Teil in die Straße hineinreichen. Dadurch kommt es bei Anlieferungen für die angrenzende Metzgerei mit größeren Fahrzeugen zu Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen. Das teilweise Parken auf der Verkehrsfläche ist straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig. Eine dauerhafte Überwachung durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Eisenberg ist nicht möglich. Es wird daher beantragt, dass der „halbe“ Parkplatz mit einen X markiert oder durch die Aufstellung eines Pollers abgesperrt wird.
Mit der beantragten Maßnahme würde das Parken insgesamt untersagt. Kleinere Fahrzeuge oder Zweiräder passen durchaus auf den „halben“ Parkplatz. Es ist zu überlegen, ob die Fläche lediglich zum Abstellen von Zweirädern ausgewiesen wird. Es könnte auch eine Beschränkung auf Fahrräder erfolgen.
In der Anlage ist ein Foto von der betroffenen Fläche beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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