Problembeschreibung/Begründung:
Der Bund hat ein
Förderprogramm für die Privat- und Gemeindewälder gestartet. Dadurch soll eine
Honorierung Ökosystemleistungen des Waldes erfolgen.
Die Regelförderung beträgt
100 € pro Jahr und Hektar bis zum Jahr 2026.
Mit der Inanspruchnahme des
Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde bestimmte Vorgaben bei der
Waldbewirtschaftung einzuhalten und dies über einen Zeitraum von 10 oder 20
Jahren. Demgemäß sind in der Zukunft der Entscheidungsrahmen und die
Gestaltungsspielräume bei der jährlichen Wirtschaftsplanung für den
Gemeindewald gemäß § 29 LWaldG eingeschränkt. Unter anderem sind 5 % der
Waldfläche für die nächsten 20 Jahre nicht mehr zu nutzen. Außerdem sind
mindestens 5 Habitatbäume pro Hektar bis spätestens 2 Jahre nach Antragstellung
auszuweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
entsprechenden Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Der entsprechende Antrag ist
von der Verwaltung zu stellen.
Finanzierung:
|
ja |
|
|
nein |
Finanzierung |
|||||
Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
|
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
|
|
|
|
|
|
(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
|
|
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|