b) Regulierung und Steuerung der Brennholzmengen an Endkunden
c) Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2023
Problembeschreibung/Begründung:
a) Festlegung des Brennholzpreises für die Saison 2023
Aufgrund des Beitritts der Gemeinde Kerzenheim zur kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH mit Sitz in Maikammer werden alle Holzpreise von dieser ausgehandelt. Ausnahme bildet die regionale Brennholzversorgung, diese wird preislich durch die
Gemeinde als Waldbesitzerin festgesetzt.
Der Grundgedanke der Preisgestaltung ist, einem Haushalt in der Region
Brennholz zu einem vertretbaren Preis anzubieten.
Deshalb wird vorgeschlagen die Preise für Brennholz
wie folgt festzulegen:
|
Eiche |
Buche |
Nadelholz |
|
Preise in €/Festmeter |
||
Haushaltsübliche Menge 6 bis
10 fm |
62,00 |
68,00 |
50,00 |
Menge zwischen 10 und 20 fm ab
dem 1. fm |
68,00 |
75,00 |
55,00 |
b) Regulierung und
Steuerung der Brennholzmengen an Endkunden
Die bestellte
Brennholzmenge von Bürgern der Gemeinde Kerzenheim übersteigt die nachhaltig
möglichen Bereitstellungsmengen aus dem Gemeindewald deutlich.
Um eine transparente und möglichst faire und
gerechte Belieferung aller Bestellenden sicher zu stellen, wird empfohlen die
Bereitstellungsmenge je Bestellenden auf 7,5 fm (entspricht 10 Ster)
Laubhartholz zu begrenzen.
c) Beratung und Beschlussfassung
Forstwirtschaftsplan 2023
Vom Forstamt Kirchheimbolanden wurde der Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2023 erstellt. Über diesen Wirtschaftsplan ist vom Gemeinderat der Gemeinde Kerzenheim gemäß § 33 LFG zu beraten und zu beschließen. Laut Vorschlag sind Einnahmen in Höhe von 145.063 € und Ausgaben in Höhe von 126.294 € vorgesehen. Es ist somit mit einem Überschuss in Höhe von 18.769 € zu rechnen.
Der Waldwirtschaftsplan 2022 wies im Vergleich hierzu ein Defizit 24.857 € aus.
Beschlussvorschlag:
a) Der Brennholzpreis für die Saison 2023 wird für die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen von 6-10 Festmeter (fm) auf 62,00 €/fm für Eiche, 68,00 €/fm für Buche und für Nadelholz auf 50,00 €/fm festgelegt. Der Preis für Mengen zwischen 10 und 20 fm wird ab dem 1. Festmeter auf 68,00 €/fm für Eiche, 75,00 €/fm für Buche und für Nadelholz auf 55,00 €/fm festgelegt.
b) Um eine transparente und
möglichst faire und gerechte Belieferung aller Bestellenden sicher zu stellen,
wird die Bereitstellungsmenge je Bestellenden auf 7,5 fm (entspricht 10 Ster)
Laubhartholz begrenzt.
c) Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden
Forstwirtschaftsplan 2023
.
Finanzierung:
x |
ja |
|
|
nein |
Finanzierung |
|||||
Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
|
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
|
|
|
|
|
|
(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
|
|
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|