Betreff
a) Festlegung des Brennholzpreises für die Saison 2023
b) Regulierung und Steuerung der Brennholzmengen an Endkunden
c) Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2023
Vorlage
0601/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

a) Festlegung des Brennholzpreises für die Saison 2023

Aufgrund des Beitritts der Gemeinde Kerzenheim zur kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH mit Sitz in Maikammer werden alle Holzpreise von dieser ausgehandelt. Ausnahme bildet die regionale Brennholzversorgung, diese wird preislich durch die

Gemeinde als Waldbesitzerin festgesetzt. Der Grundgedanke der Preisgestaltung ist, einem Haushalt in der Region Brennholz zu einem vertretbaren Preis anzubieten.

 

 

 

Deshalb wird vorgeschlagen die Preise für Brennholz wie folgt festzulegen:

 

 

Eiche

Buche

Nadelholz

 

Preise in €/Festmeter

Haushaltsübliche Menge 6 bis 10 fm

62,00

68,00

50,00

Menge zwischen 10 und 20 fm ab dem 1. fm

68,00

75,00

55,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) Regulierung und Steuerung der Brennholzmengen an Endkunden

 

Die bestellte Brennholzmenge von Bürgern der Gemeinde Kerzenheim übersteigt die nachhaltig möglichen Bereitstellungsmengen aus dem Gemeindewald deutlich.

Um eine transparente und möglichst faire und gerechte Belieferung aller Bestellenden sicher zu stellen, wird empfohlen die Bereitstellungsmenge je Bestellenden auf 7,5 fm (entspricht 10 Ster) Laubhartholz zu begrenzen.

 

c) Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2023

 

Vom Forstamt Kirchheimbolanden wurde der Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2023 erstellt. Über diesen Wirtschaftsplan ist vom Gemeinderat der Gemeinde Kerzenheim gemäß § 33 LFG zu beraten und zu beschließen. Laut Vorschlag sind Einnahmen in Höhe von 145.063 € und Ausgaben in Höhe von 126.294 € vorgesehen. Es ist somit mit einem Überschuss in Höhe von 18.769 € zu rechnen.

 

Der Waldwirtschaftsplan 2022 wies im Vergleich hierzu ein Defizit 24.857 € aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Brennholzpreis für die Saison 2023 wird für die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen von 6-10 Festmeter (fm) auf 62,00 €/fm für Eiche, 68,00 €/fm für Buche und für Nadelholz auf 50,00 €/fm festgelegt. Der Preis für Mengen zwischen 10 und 20 fm wird ab dem 1. Festmeter auf 68,00 €/fm für Eiche, 75,00 €/fm für Buche und für Nadelholz auf 55,00 €/fm festgelegt.

 

b) Um eine transparente und möglichst faire und gerechte Belieferung aller Bestellenden sicher zu stellen, wird die Bereitstellungsmenge je Bestellenden auf 7,5 fm (entspricht 10 Ster) Laubhartholz begrenzt.

 

c) Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Forstwirtschaftsplan 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

 


Finanzierung:

 

x

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR