Betreff
Aufbau und Betrieb eines kontinuierlichen Energiemanagements
Auftrag an die Verwaltung zur Erstellung eines Förderantrages auf einen Förderzeitraum von drei Jahren zur Besetzung einer befristeten Projektstelle und Aufbau eines Energiemanagements
Vorlage
0599/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Klimawandel schreitet auch in Rheinland-Pfalz weiter voran. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde im Landesklimaschutzgesetz die Erstellung und Aktualisierung eines Landesklimaschutzkonzeptes festgehalten. Darin wird kommunales Energiemanagement als eine wichtige Maßnahme und Ausgangspunkt für sämtliche Energiewende-Maßnahmen innerhalb der Kommunen beschrieben.

Außerdem ist im Landesklimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 festgelegt. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Errichtung dieses Zieles ist wiederum die Einführung eines kommunalen Energiemanagements.

Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.

Die Einrichtung eines kommunalen Energiemanagements wird vom Bund mit einem Fördersatz von 90 % für finanzschwache Kommunen gefördert. Bei einer Verbandsgemeinde mit rund 15.000 Einwohnern wird mit Energiekosten von insgesamt rund 400.000 € pro Jahr gerechnet. Durch ein Energiemanagement sind mit Einsparungen in Höhe von ca. 15 % d.h. rund 60.000 € zu rechnen.

Förderfähig sind neben den Personalkosten für den Energiemanager die Messtechnik, Zähler und Sensorik für Strom, Heizung usw. Weiterhin eine Energiemanagementsoftware sowie den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems und für die Durchführung von Gebäudebewertungen. Dabei ist die Fördersumme für die Software auf max. 20.000 € und für die Hardware (Messtechnik) auf 50.000 € begrenzt. Mit der geförderten Messtechnik können ca. 20 öffentliche Gebäude ausgestattet werden.

Für Personal- und Sachkosten sind für den Förderzeitraum von 3 Jahren ca. 350.000 € anzusetzen. Bei einem 90 % Fördersatz verbleiben bei der Verbandsgemeinde 35.000 € bzw. jährlich ca. 12.000 €. Dem steht eine jährlich zu erwartende Einsparung an Energiekosten von ca. 60.000 € gegenüber. Die geförderte Software und Messtechnik kann auch nach Ablauf des Förderzeitraumes genutzt werden und dient weiterhin zum Aufbau eines funktionierenden Gebäudemanagements. 

In der Anlage sind Unterlagen zur Bundesförderung kommunales Energiemanagement sowie zum Anforderungsprofil des Energiemanagers beigefügt.    

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeinde Eisenberg beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements.

Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.

Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Rat regelmäßig zu unterrichten.

 


Finanzierung:

 

X

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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