Problembeschreibung/Begründung:
Der Eigentümer des Grundstückes an der Ringstraße plant die bestehende Garage abzubrechen und an der gleichen Stelle eine neue Garage mit Stauraum zu errichten. Die bestehende Garage hat eine Grundfläche von ca. 56 m². Die geplante Garage soll eine Grundfläche von ca. 66 m² aufweisen. (8 m x 9m bzw. 7 m). Auf den beiliegenden Plan wird verwiesen.
Bei einer Grenzbebauung mit einer Länge von 9,00 m bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Die geplante Garage soll eine Traufhöhe von 4,75 m an der Nachbargrenze aufweisen. Zulässig ist nach der Landesbauordnung lediglich eine Höhe von 3,20 m. Da es sich hierbei um eine „Nachbarschützende Vorschrift“ handelt, kann eine Befreiung mit der damit verbundenen Überschreitung der zulässigen Höhe nur mit Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstückes erfolgen.
Die Zustimmung des Nachbarn wurde durch die Unterschrift auf den Planunterlagen erteilt.
Nach Auffassung der Verwaltung verursacht die Garage mit einer Höhe von 4,75 m keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild bzw. die Umgebungsbebauung. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
In der Anlage sind ein Lageplan mit Luftbild sowie ein Auszug aus den vorgelegten Unterlagen beigefügt.
Finanzierung:
|
ja |
|
X |
nein |
Finanzierung |
|||||
Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
|
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
|
|
|
|
|
|
(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
|
|
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|