Problembeschreibung/Begründung:
Zum Umbau des bestehenden Bauernhauses an der Eisenberger Straße wurde Anfang des Jahres ein Bauantrag gestellt. Die Ortsgemeinde hatte hierzu das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung liegt inzwischen vor.
Vom Bauherren wird ein Tekturantrag vorgelegt. Nach den Antragsunterlagen soll der Gebäudeteil, der an die Straße angrenzt, um ca. 0,60 m gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht werden. Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die geänderte Planung keine Bedenken.
In der Anlage sind ein Lageplan sowie Ansichten mit der geplanten Änderung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen die geänderte Planung bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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