Problembeschreibung/Begründung:
Der Gemeinderat Kerzenheim hatte in seiner Ratssitzung am 20.12.2021 beschlossen dass für den Bereich der „Alten Eisenberger Straße“ zwischen der Einmündung „Im Lettengarten“ und „Eisenberger Straße“ – Fahrtrichtung „Eisenberger Straße“ eine Einbahnstraße eingerichtet wird. Aufgrund der geringen Straßenbreite und der schlechten Einsehbarkeit in den Straßenverlauf wurde ein Handlungsbedarf nach § 45 StVO gesehen. Mit der Maßnahme soll die Sicherheit des Verkehrs verbessert werden. Die Umsetzung erfolgte durch die verkehrsrechtliche Anordnung vom 04.01.2022.
Die angeordnete verkehrsrechtliche Maßnahme sollte nach Ablauf eines Jahres auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Hierzu wurde am 19.09.2022 eine Bürgerversammlung durchgeführt. In der Versammlung wurden Argumente zum Für und Wider der Einbahnstraße ausgetauscht. Unter anderem wurde auch angeregt, dass die Fahrtrichtung der Einbahnstraße geändert wird. Über die vorgetragenen Argumente hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.10.2022 beraten.
Vom Gemeinderat ist darüber zu beraten und zu beschließen ob die angestrebte Verbesserung der Verkehrssicherheit mit der Einbahnstraßenregelung erreicht wurde oder ob zum Erreichen der angestrebten Ziele Änderungen vorgenommen werden müssen.
Bei der Beratung durch den Gemeinderat ist zu beachten, dass Ratsmitglieder, die im unmittelbaren Bereich der Einbahnstraße wohnen von der Beratung wegen Sonderinteresse ausgeschlossen sind. Dies gilt nicht für Personen, die im weiteren Verlauf der Straße wohnen oder die nur indirekt durch die Einbahnstraße betroffen sind.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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