Betreff
Beantragung von Bundesfördermittel für den Bau der Gemeindebücherei
Vorlage
0589/FB 4/2022
Art
Eilentscheidung

I. Eingehende Darstellung der dringendsten Angelegenheit:

Die Gemeinde Kerzenheim beabsichtigt das Wohngebäude neben dem Haus der Vereine umzubauen. Hier soll die neue Gemeindebücherei entstehen. Die beauftragte Architektin Obenauer hat bis jetzt ein Grundkonzept der Sanierung erarbeitet. Seit August diesen Jahres wird ein Förderprogramm des Bundes beworben, welches es finanzschwachen Kommunen ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 75% abzuschöpfen.

Im Zuge des Programmes werden Bauprojekte gefördert, die einen sozialen Zweck erfüllen. Weiterhin werden diese Projekte nur gefördert, wenn ein erhöhtes Augenmerk auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gelegt wird.

Die Kostenschätzung für den Umbau wurden nach den Vorgaben des Förderprogrammes angepasst.

 


Anlagen:


II. Begründung, warum die Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderates aufgeschoben werden kann:

Eine Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Zustimmung des Gemeinderates zur Antragsstellung. Die eigentliche Frist ist am 30. September abgelaufen. Eine Nachreichung des Ratsbeschlusses ist bis zum 21. Oktober möglich. Da bis dorthin keine Sitzungen mehr terminiert sind, muss der Beschluss per Eilentscheid erfolgen, da ansonsten die Chance auf den Zuschuss verstreicht. 


III. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kerzenheim stimmt dem Antrag auf Bundefördermittel zum Bau der Gemeindebücherei zu. Die Antragsunterlagen werden dann beim Fördermittelgeber eingereicht. Eine Baupflicht entsteht durch den Antrag nicht. Die anrechenbaren Kosten von 700.000 € umfassen dabei das ganze Wohngebäude inklusive Nebengebäude. Zusätzlich wurde ein eventueller Anschluss an das Haus der Vereine inklusive Sanitärtrakt in den Kosten berücksichtigt. Eine Abstimmung der Planung mit dem Gemeinderat erfolgt, sobald das Planungskonzept der Architektin vollends ausgearbeitet ist.