Problembeschreibung/Begründung:
Das zu widmende Teilstück des Wirtschaftsweges schließt an das westliche Ende der K 81 an, ist mit einer Asphaltdecke versehen. Es dient u.a. der Erschließung des An-wesens Ripperterhof 12. In der Begründung sowie der Planzeichnung der Ergänzungs-satzung „Ripperterhof“, die zur Ermöglichung der Bebauung dieses Grundstück aufge-stellt wurde, ist festgelegt, dass zur Sicherung der Erschließung des Grundstückes der östliche Teilbereich des Wirtschaftsweges dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.
Da die Widmung nach Aufstellung des Bebauungsplanes versäumt wurde, sollte dies nun nachgeholt werden. Es handelt sich um das östliche Ende (ca. 12 m) des Grund-stückes Flurnummer 1953 (s. beil. Lageplan).
Beschlussvorschlag:
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Bereich des Wirtschaftsweges auf dem Ripperterhof (zwischen den Anwesen Ripperterhof 9 und 12) wird gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
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Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
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Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 19.09.22
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(Hutzenlaub) (Sattler)
Sachbearbeiter Leiterin Fachbereich 1
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(Görg) Leiter
Fachbereich 2 Gesehen: ___________________________ |
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(Ruster) Ortsbürgermeister |
(Wohnsiedler)
1.Beigeordneter