Betreff
Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim;
Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
0582/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Pfalzwerke Netz AG hat für den Ersatzneubau und Betrieb einer 110 kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz beantragt. In diesem Verfahren wird die Gemeinde Kerzenheim gemäß § 73 VwVfG i.V.m. § 43 a EnWG angehört.

Geplant ist auf einem Streckenabschnitt von 31,4 km mit 111 Hochspannungsmasten ein Ersatzneubau von 55 Freileitungsmasten, bei denen aufgrund ihres Alters von ca. 60 Jahren, die Gefahr einer altersbedingten Versprödung des Stahls besteht. Im Sinne der Gewährleistung eines sicheren Leitungsbetriebes sowie der Erhöhung der Übertragungskapazität wird eine Ertüchtigung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung angestrebt. Die stetig wachsende Netzanschlussleistung erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen (Windkraft, Photovoltaik), der wachsende Bedarf an sogenannten „Stromtankstellen“ i. S. d. Elektromobilität sowie der immer größer werdende Energiebedarf von Endverbrauchern (Industrie, Haushalte) sorgen für zunehmend größere Energieflüsse. Dadurch ist eine Erhöhung der möglichen Übertragungsleistung notwendig. Eine Anpassung an die erforderliche Netzleistung ist im Freileitungsbau nur durch eine Erhöhung des verwendeten Seilquerschnitts bzw. der thermischen Belastbarkeit erreichbar. Vom Spannwerk Lambsheim über das Umspannwerk Grünstadt bis zum Umspannwerk Kerzenheim wird die Erhöhung der möglichen Übertragungsleistung über eine Erhöhung des effektiven Seilquerschnitts, hier 2-Bündel-Auflage, erzielt. Der Ersatzneubau der Freileitung soll weitestgehend auf bestehender Trasse und im annähernd gleichen Schutzstreifenbereich gebaut werden. Dies ist aus naturschutzfachlicher und ökologischer Sicht die sinnvollste Alternative.

Ein Auszug der Planunterlagen zur 110-kV-Freileitung in der Gemarkung Kerzenheim ist der Anlage beigefügt.

Für die Gemeinde Kerzenheim sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Seitens der Verbandsgemeindewerke Eisenberg und der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Neubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim. Lediglich im Bereich der Gemarkung „An der Wettershalt“ ist zu beachten, dass im Zuge der Flurbereinigung Drainageleitungen von Norden nach Süden verlegt wurden. Deswegen sollte bei der Neuerrichtung von Masten darauf geachtet werden, die Drainageleitungen entsprechend zu schützen oder umzulegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat keine Bedenken gegen den Ersatzneubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim in der Gemarkung Kerzenheim. Da im Bereich der Gemarkung „An der Wettershalt“ im Zuge der Flurbereinigung Drainageleitungen von Norden nach Süden verlegt wurden, sollte bei der Neuerrichtung von Masten darauf geachtet werden, die Drainageleitungen entsprechend zu schützen oder umzulegen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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