Betreff
Ausbaubeitrag Ripperterhof - Festlegung des Gemeindeanteils
Vorlage
0570/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Im Zusammenhang mit der Erneuerung und Verlegung des Stromkabels in den Unter-grund soll auch die alte Straßenbeleuchtung des Ripperterhofes durch neue LED-Leuchten ersetzt werden.

Hierfür ist ein Ausbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz RLP zu erheben.

Die Gemeinde muss hierfür einen Gemeindeanteil festlegen, d.h. einen prozentualen Anteil, den die Gemeinde zu tragen hat. Der verbleibende Anteil ist auf die beitrags-pflichtigen Grundstücke in Form des Ausbaubeitrages umzulegen.

Auf dem Ripperterhof liegt nach Einschätzung der Verwaltung ganz überwiegender Anliegerverkehr vor, bei geringem Durchgangsverkehr. In diesen Fällen ist laut einer Entscheidung des OVG RLP ein Gemeindeanteil von 25 % anzusetzen. 75 % der entstehenden Kosten in Höhe voraussichtlich ca. 25.000 Euro wären demnach auf die Beitragspflichtigen umzulegen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindeanteil für die Erhebung eines Ausbaubeitrages für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf dem Ripperterhof wird auf 25 % festgelegt.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

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