Problembeschreibung/Begründung:
Der Landwirt beabsichtigt, angrenzend an seine bisher errichteten landwirtschaftlichen Gebäude, eine weitere landwirtschaftliche Halle mit den Maßnahmen von ca. 15 m x 12 m zu errichten. Die Halle soll zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie zum Lagern von Ernteerzeugnissen genutzt werden. Es ist angedacht, die Halle in einer Betonkonstruktion mit einer Holz- oder Trapezblechaussenverkleidung, einem Pultdach, einem Dachüberstand von ca. 2,50 m sowie einem Tor zur Straßenseite zu errichten. Die Halle befindet sich teilweise im Aussenbereich. Gemäß § 35 BauGB sind im Aussenbereich nur Vorhaben zulässig, die priviligiert sind, deren Erschließung ausreichend gesichert ist und denen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Da es sich hier um eine landwirtschaftliche Betriebserweiterung handelt, liegt eine Priviligierung vor. Ein ausreichender Abstand von über 5 m zur Straße ist mit dem geplanten Bau der Halle gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das Vorhaben ist in den beiliegenden Plänen dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Bereich des Ripperterhofs zu erteilen.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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