Problembeschreibung/Begründung:
Die Eigentümer des Anwesens an der „Willy-Brandt-Straße“ planen an ihrem bestehenden Wohngebäude eine Garage mit den Abmessungen von 8,00 m x 4,00 m anzubauen. Bei dem geplanten Anbau wird der bestehenden Balkon mit einbezogen und dient zum Teil als Bedachung des neuen Gebäudeteiles.
Die geplante Garage ragt zum Teil (ca. 1 m) über das festgesetzte Baufeld hinaus. Nach dem Bebauungsplan sind bauliche Anlagen grundsätzlich nur innerhalb des festgesetzten Baufeldes zulässig. Nebenanlagen, zu denen auch Garagen zählen, sind bis zu einer Grundfläche von 20 m² auch außerhalb des Baufeldes zulässig. Die zulässige Überschreitung wird deutlich unterschritten.
Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. In der Anlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Unterlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen den geplanten Anbau einer Garage unter Einbeziehung des bestehenden Balkons bestehen aus baurechtlicher Sicht keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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