Problembeschreibung/Begründung:
Das Gebäude an der Straße „Ostring“ wurde bisher rein gewerblich als Bürogebäude genutzt. Die neuen Eigentümer planen das Gebäude in ein Einfamilienwohnhaus umzunutzen. Bauliche Veränderungen sind nicht erforderlich. Die erforderlichen Stellplätze stehen zur Verfügung.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
In der Anlage ist ein Lageplan mit dem betroffenen Gebäude beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen die geplante Änderung des bisher gewerblichen genutzten Gebäudes in eine Wohnnutzung bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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