Problembeschreibung/Begründung:
Die Ortsgemeinde Göllheim plant den Bebauungsplan „An der Dreiser Straße“ zu ändern. Der Änderungsbereich grenzt an den bestehenden Einkaufsmarkt an. Die Ortsgemeinde möchte im Änderungsbereich ein Fachmarktzentrum ausweisen.
In der Anlage sind Informationen zum geplanten Bebauungsplan beigefügt.
Vom Gemeinderat Kerzenheim ist darüber zu beraten, ob durch das geplante Fachmarktzentrum Einwirkungen auf die Gemeinde Kerzenheim verursacht werden. Sollte dies der Fall sein, können Einwendungen gegen das Vorhaben vorgetragen werden. Diese sind jedoch entsprechend zu begründen. Einwendungen und Anregungen können bis zum 05.05.2022 eingereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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