Betreff
Neubau Einfamilienwohnhaus an der Straße "Ostring"
Vorlage
0559/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das bisher unbebaute Grundstück an der Straße „Ostring“ soll mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut werden. Es handelt sich um eine Baulücke in einem ansonsten vollständig bebauten Bereich. Für den Bereich des Baugrundstückes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt nach der vorhandenen Bebauung.

Das geplante Gebäude fügt sich nach der Höhe und der Art der Bebauung in die vorhandene Bebauung ein. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

In der Anlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Unterlagen beigefügt.   

 

 


Beschlussvorschlag:

Zum geplanten Bau eines Einfamilienwohnhauses an der Straße „Ostring“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Bebauung ein. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten.

 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR