Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes "Ebersteinstraße" vom 05.06.2002
Vorlage
1078/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadt Eisenberg hatte im Jahr 2002 den Bebauungsplan „Ebersteinstraße“ aufgestellt und als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung am 05.06.2002 rechtskräftig.

 

Der Bebauungsplan wurde bisher nicht umgesetzt. Eine Bebauung ist bisher nicht erfolgt. Nachdem inzwischen ein Zeitraum von über 20 Jahre vergangen ist und sich auf dem Grundstück die Natur ungestört entwickeln konnte, sollte nach Auffassung der Verwaltung geprüft werden, ob die damaligen Regelungen des Bebauungsplanes noch den Planungsabsichten der Stadt Eisenberg entsprechen. Die Verwaltung wird bis zu einer der nächsten Sitzungen eine Prüfung vornehmen und für den Stadtrat einen Beschlussvorschlag ausarbeiten. Es besteht die Möglichkeit den Bebauungsplan aufzuheben oder bei Bedarf an die derzeitigen Planungsabsichten anzupassen.

Bis zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ist eine Veränderungssperre zu erlassen. Damit wird verhindert, dass in der Zwischenzeit Tatsachen durch Baumaßnahmen geschaffen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 24 GemO in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Ebersteinstraße“ in Eisenberg-Stauf eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre wird gemäß dem beiliegenden Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

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