Betreff
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Flurstraße";
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0556/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Gemeinderat Ramsen hatte in seiner Ratssitzung am 27.09.2021 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.  1 BauGB für das geplante Baugebiet „Flurstraße“ auf einem Teilbereich der im Beschlussvorschlag genannten Flurstücke gefasst. Der Teilbereich umfasste eine Fläche von ca. 5.300 m² und war auf eine Breite von ca. 60 m ab der Verkehrsanlage „Flurstraße“ in westliche Richtung begrenzt. Auf die Begründung zum Beschluss am 27.09.2021 wird verwiesen. Dieser Beschluss wird aufgehoben, da seitens des Planungsbüros empfohlen wurde, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf dem hinteren, westlich gelegenen Bereich der betroffenen Grundstücke durchzuführen und den Bebauungsplanbereich auf die gesamten Grundstücke zu erweitern. Der Planbereich umfasst somit eine Fläche von 13.427 m². Er ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Im Flächennutzungsplan sind die gesamten Grundstücke als Bauflächen ausgewiesen.     

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ramsen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der  Grundstücke Fl.Nrn. 739,739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3 und 740/5 den Bebauungsplan „Flurstraße“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ aufzustellen. Der Beschluss vom 27.09.2021 für die Aufstellung des Bebauungsplans „Flurstraße“ wird aufgehoben.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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