Betreff
Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen in der Hauptstraße
Vorlage
0555/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bauherr plant, ein zweigeschossiges Doppelhaus mit zwei Doppelgaragen mit den Maßen 20 m x 14 m auf dem Grundstück in der Hauptstraße zu errichten. Die bestehende Scheune wurde bereits abgerissen. Es ist geplant, das Untergeschoss mit den dort befindlichen Doppelgaragen und dem Hauseingang ca. 6 m vom Gehweg in nördliche Richtung nach hinten zu versetzen. Das Erdgeschoss dagegen wird mit einem Abstand von ca. 2,25 m zum Gehweg über das Untergeschoss hinausragen. Das Gebäude soll ohne Grenzabstand zum gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 15 errichtet werden. Der hierfür erforderlichen Eintragung einer Baulast auf dem gemeindeeigenen Grundstück wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 12.07.2021 zugestimmt. Das Doppelhaus soll mit einem flach geneigten Pultdach mit einer Dachneigung von 6 ° und roten Sandwichplatten errichtet werden. Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, muss sich das Vorhaben in die nähere Umgebungsbebauung einfügen. Die Hauptstraße ist vorwiegend durch zweigeschossige Häuser mit Satteldächern geprägt. Durch das flach geneigte Pultdach wird die Gebäudehöhe des Nachbargrundstückes nicht überschritten. Das Bauvorhaben ist in den beiliegenden Plänen dargestellt. Um Entscheidung wird gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

Um Entscheidung wird gebeten.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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