Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Ramsen;
Beschluss zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung" um das Grundstück Fl.Nr. 422/32; Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0550/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung“ befindet sich zurzeit im Aufstellungsverfahren. Bisher wurde das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Ende November 2021 hat der Grundstückseigentümer des Flurstückes Fl.Nr. 422/32 den Antrag bei der Gemeinde Ramsen gestellt, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung“ um sein Grundstück Fl.Nr. 422/32 in der Bahnhofstraße bis zur K 74 zu erweitern. Der Gemeinderat Ramsen hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 dem Antrag des Grundstückseigentümers zugestimmt.

Der Antragsteller hat auf dem bisher nicht überplanten Bereich Parkplätze angelegt.

Nunmehr ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung“ um das Grundstück Fl.Nr. 422/32 zu fassen. Die für die Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten werden vom Antragsteller übernommen. Der Antragssteller verpflichtet sich ebenfalls, ein Planungsbüro mit der Erstellung der erforderlichen Unterlagen zu beauftragen. Hierzu soll ein Kostenübernahmevertrag abgeschlossen werden. Zusätzlich zu den anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller Erschließungskosten für die Erweiterungsfläche zu zahlen. Der betroffene Bereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Erweiterung des Plangebietes auch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Da die notwendige Gesamtfläche der Ausgleichsflächen bisher vom Planungsbüro noch nicht ermittelt wurde, ist der Aufstellungsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt um die notwendigen Ausgleichsflächen zu erweitern.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ramsen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung“ um das Grundstück Fl.Nr. 422/32 mit einer Größe von 1.179 m² zu erweitern. Für den Erweiterungsbereich werden die Regelungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung“ übernommen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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