Problembeschreibung/Begründung:
Der Bauherr plant, das Erdgeschoss des Gebäudes in der Kerzenheimer Straße als Gaststätte umzunutzen. Die Gaststätte soll nur als Getränkeausschank mit Aufstellung von Spielautomaten genutzt werden. Im Keller des Gebäudes sind zwei WC`s untergebracht. Die Stellplätze wurden bereits bei der Baugenehmigung zur Errichtung einer Spielhalle bzw. einer Wettannahmestelle nachgewiesen. Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich. Baulich wird das Gebäude im Innen- und Außenbereich nicht verändert. Gemäß Aussage des Ordnungsamtes fehlen momentan jedoch gaststättenrechtliche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gaststätte wie zu wenige Toiletten aufgrund der Raumgröße, fehlende Personaltoilette, keine behindertengerechte Toilette. Geprüft werden die gaststättenrechtlichen Voraussetzungen jedoch von der Kreisverwaltung. Grundsätzlich ist eine Gaststätte baurechtlich in diesem Bereich (Mischgebiet) zulässig. Die Planunterlagen des Bauvorhabens sind der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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