Betreff
Neubau eines Wohnhauses an der Willy-Brandt-Straße
Vorlage
0548/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das bisher unbebaute Grundstück an der Willy-Brandt-Straße soll mit einem Wohngebäude bebaut werden. Das Vorhaben grenzt an den Bebauungsplan „Im Brüb´l Teil B und C“ an, ist aber nicht durch diesen überplant. Die baurechtliche Beurteilung hat daher nach der Umgebungsbebauung zu erfolgen.

Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Walmdach. Walmdächer sind in der näheren Umgebung bereits vorhanden. Die Firstrichtung verläuft parallel zur Straße „Ostring“.

 

Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Die erforderlichen Stellplätze werden im Kellergeschoss geschaffen. Die Firstrichtung wurde auch zur optimalen Nutzung einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch gewählt. Das Vorhaben wird sich in die vorhandene Bebauung einfügen.

 

In der Anlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Gegen den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Bebauung ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

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