Betreff
Nutzungsänderung ehemaliger Friseursalon in Wohnung
Vorlage
0547/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Eigentümer des Gebäudes an der Göllheimer Straße plant den ehemaligen Friseursalon in eine Wohnung umzubauen. In diesem Zusammenhang wird die Fassade zur Straße sowie zum Garten geändert. Durch die geplanten Baumaßnahmen wird sich die Straßenansicht wesentlich verbessern.

Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die beantragte Nutzungsänderung sowie die damit verbundenen Baumaßnahmen keine baurechtlichen Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

In der Anlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt. 

     

 

 


Beschlussvorschlag:

Gegen die geplante Nutzungsänderung und die Änderung der Fassade bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR