Betreff
Überarbeitung der Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO
Vorlage
1057/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Durch massiv gestiegene Baupreise in den letzten drei Jahren wurde die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO überarbeitet und angepasst. Die aktuellen Bodenrichtwerte vom 01.01.2022 wurden dabei ebenso berücksichtigt. Die letzte Fassung der Satzung wurde im Jahr 2001 beschlossen. In dieser Satzung wurde ein Geldbetrag für den inneren Stadtbereich auf 4.101,00 € und für den übrigen Stadtbereich auf 3.449,00 € festgelegt.

 

Bei der Überarbeitung wurden aktuelle, durchschnittliche Bodenrichtwerte für Eisenberg, Steinborn und Stauf sowie eine Neuberechnung der Stellplatzherstellung von den Verbandsgemeindewerken zugrunde gelegt. Die Bodenrichtwerte errechnen sich aus den unterschiedlichen Gebietszonen von Eisenberg, Steinborn und Stauf. Die Stellplatzfläche umfasst hierbei die eigentliche Verkehrsfläche sowie Flächen für Fahrgassen und Zu- und Abfahrten. Gemäß § 47 Abs. 4 LBauO darf der Geldbetrag 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Demnach wurde für den inneren Stadtbereich von Eisenberg ein Geldbetrag von 4.598,00 €, für den übrigen Stadtbereich von Eisenberg 4.406,00 €, für Steinborn 4.154,00 und für Stauf 3.878,00 € errechnet. Es wird vorgeschlagen, aufgrund unterschiedlicher Kosten in den jeweiligen Gebieten einen Geldbetrag für Eisenberg, Steinborn und Stauf festzusetzen und die Geldbeträge auf volle Zehner aufzurunden. Der Satzungsentwurf sowie die Berechnung für die Herstellungskosten eines Stellplatzes in Eisenberg, Steinborn und Stauf sind der Anlage beigefügt. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO wird gemäß dem beiliegenden Entwurf geändert und angepasst. Der Geldbetrag je Stellplatz wird für den inneren Stadtbereich auf 4.600,00 €, für den übrigen Stadtbereich auf 4.410,00 € für das Gebiet des Ortsteils Steinborn auf 4.160,00 und für das Gebiet des Ortsteils Stauf auf 3.880,00 € festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.05.2022 in Kraft.

 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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EUR

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