Betreff
Überarbeitung der Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO
Vorlage
0546/FB 2/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Durch massiv gestiegene Baupreise in den letzten drei Jahren wurde die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO überarbeitet und angepasst. Die aktuellen Bodenrichtwerte vom 01.01.2022 wurden dabei ebenso berücksichtigt. Die letzte Fassung der Satzung wurde im Jahr 2001 beschlossen. In dieser Satzung wurde ein Geldbetrag in Höhe von 2.912,00 € für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt.

 

Bei der Überarbeitung wurden durchschnittliche Bodenrichtwerte für Kerzenheim und Rosenthal sowie eine Neuberechnung der Stellplatzherstellung von den Verbandsgemeindewerken zugrunde gelegt. Die Bodenrichtwerte errechnen sich aus den unterschiedlichen Gebietszonen von Kerzenheim und Rosenthal. Die Stellplatzfläche umfasst hierbei die eigentliche Verkehrsfläche sowie Flächen für Fahrgassen und Zu- und Abfahrten. Gemäß § 47 Abs. 4 LBauO darf der Geldbetrag 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Demnach wurde für Kerzenheim ein Geldbetrag von 4.226,00 € und für Rosenthal 3.662,00 € errechnet. Es wird vorgeschlagen, aufgrund unterschiedlicher Kosten einen Geldbetrag für Kerzenheim und Rosenthal festzusetzen und die Geldbeträge auf volle Zehner aufzurunden. Der Satzungsentwurf sowie die Berechnung für die Herstellungskosten eines Stellplatzes in Kerzenheim und Rosenthal sind der Anlage beigefügt. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO wird gemäß dem beiliegenden Entwurf geändert und angepasst. Der Geldbetrag je Stellplatz wird für das Gemeindegebiet Kerzenheim auf 4.230,00 € und für das Gebiet des Ortsteils Rosenthal auf 3.670,00 € festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.05.2022 in Kraft.

 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

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